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Mehrwertsteuer-Regelung für Postdienste

Aktuelles zum Thema Umsatzsteuer auf Postdienstleistungen

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Klage gegen Bundeszentralamt für Steuern
Ministerium erläutert UST-Befreiung
Netzagentur genehmigt Rabatte
Netzagentur prüft Rabatte
Mehrwertsteuer-Krawall
BdKEP empfiehlt Umsatzsteuer-befreiung zu beantragen
Bundesrat 26.03.10
Bundestag 05.03.10
Streit um Gesetzesvorlage
Galgenfrist für MWST-Befreiung
Universaldienst in Gefahr




Darum gehts

Aktuelle Infos, Links und Kommentare zum Thema Mehrwertsteuer-Regelung für Postdienste



Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer

Klage gegen Bundeszentralamt für Steuern

19.09.2011

Bei der Klage geht es darum, zu klären, ob ein Universaldienstleister tatsächlich nur ein Briefdienstleister sein kann, der die geforderte Haushaltsabdeckung und Filialzahl alleine aufbringt oder ob nicht diejenigen steuerlich gleich behandelt werden müssten, die das gleiche auch per Kooperationen oder Beauftragung erreichen.

Kläger ist ein Mitglied des BdKEP.

Quelle: Klage gegen die Anwendung der Post-Umsatzsteuerbefreiung (Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste e.V., pressebox.de, 19.09.2011)

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Ministerium erläutert Voraussetzungen für Umsatzsteuerbefreiung

Stand 29.10.2010

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ein Schreiben veröffentlicht, in dem speziell auf Postdienstleistungen eingegangen wird. Es definiert die Fälle, für die keine Umsatzsteuer fällig wird und solche, für die Umsatzsteuer zu zahlen ist. Dabei wird die scharf gezogene Grenze, die dazwischen verläuft, mit Hilfe von Beispielen veranschaulicht. Die Lektüre ist zugleich eine Klärung des Begriffs "Universaldienst" unter steuerrechtlichem Aspekt.

Mehr dazu: lexisnexis.de | bundesfinanzministerium.de (PDF-Datei)

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Bundesnetzagentur genehmigt Rabatte der DPAG

Stand 21.09.2010

Die Bundesnetzagentur ist zu dem Schluss gekommen, dass die Erhöhung der Rabatte für Großkunden, die konsolidierende Tätigkeiten selbst erledigen, rechtens ist.

Mehr dazu: marktsituation_postdienste.html#rabattokay (zustellerin.org)

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Bundesnetzagentur prüft Rabatte der DPAG

Stand 21.07.2010

Die Bundesnetzagentur prüft die Rechtmäßigkeit der zusätzlichen Rabatte, die die Deutsche Post seit der UST-Pflicht Großkunden gewährt. Am 26. August wird dazu eine öffentliche Anhörung stattfinden.

Mehr dazu: posttip.de

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Mehrwertsteuer-Krawall

Stand 17.06.2010

Die Deutsche Post muss ab Juli von den Einnahmen aus Großkundenpost Umsatzsteuer abführen. Da sie aber ihre Großkunden nicht durch Preiserhöhungen verlieren will, wird sie die Nettopreise kräftig rabattieren und so letztlich selbst einen gewaltigen Gewinneinbruch hinnehmen.

Ihre Konkurrenten machen deshalb jetzt Medien-öffentlich Krawall. Schließlich sind sie ganz heiß darauf, der Post demnächst - möglichst im großen Stil - Großkunden abzujagen. Wenn sich die Preise der Post aber gar nicht ändern, wird daraus nichts.

Preissenkungen sollten angeblich das Ziel des Wettbewerbs sein. (Anmerkung: Warum die Briefbeförderung weniger kosten soll, als jetzt, weiß niemand.) Ausgerechnet die Herausforderer des ehemaligen Monopolisten sprechen nun aber von Dumpingpreisen, die den Wettbewerb behinderten.

Die FAZ soll berichtet haben, dass die Post-Konkurrenten eine gemeinsame Missbrauchsanzeige bei der Bundesnetzagentur anstrengen würden und wollten, dass die neue Preisstaffel der DPAG schon vor ihrer Gültigkeit unterbunden würde.

Eine Sprecherin sagte Dow Jones jedoch, dass der Bundesnetzagentur ein solcher Antrag nicht vorliege. Der gesetzliche Rahmen sehe eh vor, dass Preise außerhalb des Universaldienstes erst überprüft würden, wenn es sie am Markt bereits gäbe und nicht vorher.

Die Börse hatte da aber schon reagiert und der Aktienkurs der DPAG war gesunken. Möglicherweise ist auch eine Verunsicherung von Großkunden das Ziel.

Der Postchef ließ verlauten, dass er sich sehr sicher sei, dass seine Preise rechtlich in Ordnung seien.

Mehr dazu: dowjones.de | maerkischeallgemeine.de

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BdKEP empfiehlt Umsatzsteuerbefreiung zu beantragen

Stand 16.06.2010

Der Bundesverband der Kurier-Express-Post-Dienste (BdKEP) empfiehlt seinen Mitgliedern, die Befreiung von der Umsatzsteuer beim Bundeszentralamt für Steuern zu beantragen.

Jeder Postdienst, der über zugängliche Annahmestellen verfüge, erbrächte Universaldienst in Kooperation mit anderen Postdiensten flächendeckend, u.a. mit der Deutschen Post. Die meisten Postdienste würden über Annahmestellen verfügen, hätten Briefkästen aufgestellt und böten Briefmarken zum Verkauf an.



Mehr dazu: dermerkur.de

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Mehrwertsteuerbefreiung nur noch für Universaldienst

Stand 27.03.2010

Der Bundesrat hat der vorgelegten Änderung des Umsatzsteuergesetzes zugestimmt. Danach ist ab Juli nicht nur die Deutsche Post, sondern jeder Postdienstleister von der Umsatzsteuer befreit, der Universaldienst leistet. Außerdem muss ab Juli auch die Deutsche Post Umsatzsteuer für Briefsendungen entrichten, die nicht dem Universaldienst unterliegen.

Bislang bietet kein alternativer Briefdienstleister ebenfalls Universaldienst und es sieht auch nicht so aus, als würde einer das in absehbarer Zeit bieten wollen. Zumindest nicht für Privatpersonen und kleine Geschäftsleute. Das Hauptinteresse gilt nach wie vor den Großkunden. Hier findet das Gerangel statt. Die Briefdienst-Wettbewerber beobachten sich jetzt besonders genau. Ändert die Deutsche Post ihre Preise? Bietet sie Großkunden neue Produkte, statt Rabatten, um deren Post unter der Fahne des Universaldienstes befördern zu können? Schließen Alternative ihre Netzlücken? Bis Juli kann man sich allerhand einfallen lassen und auf den Weg bringen.

Schafft es keiner, der Umsatzsteuer künftig aus dem Weg zu gehen, wird der Staat davon durch Steuermehreinnahmen profitieren.

Sollte ein Großteil des Briefverkehrs in Zukunft, wie anvisiert, im Internet stattfinden und nicht mehr auf der Straße, wird von der Gesetzesänderung wohl keine nennenswerte Beeinflussung des Marktes ausgehen. Der Universaldienst würde dann auch für die Deutsche Post wirtschaftlich uninteressant werden. Sie fragt deshalb bereits lässig, ob er überhaupt noch benötigt wird.

Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März angekündigt, sie wolle die Einhaltung der universaldienstlich vorgeschriebenen Zustellzeiten der Deutschen Post künftig selbst kontrollieren. Zuletzt wurden ihre Quoten von einer Firma kontrolliert, die von der Deutschen Post dazu beauftragt war. Im Rahmen des Universaldienstes müssen 80% der Briefe innerhalb eines Tages zugestellt werden, ansonsten läge keine Erfüllung des Universaldienstes vor und würde Umsatzsteuer fällig.



Mehr dazu:

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Universaldienstleistungen für alle ohne Mehrwertsteuer

Stand 06.03.2010

Der Bundestag hat am 05.03.10 beschlossen, dass künftig alle Post-Universaldienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sein sollen, egal, wer sie erbringt. Zugleich sollen andere Postdienstleistungen nicht mehr von der Mehrwertsteuer befreit sein.

Im Resultat bedeutet dies grob, dass die Deutsche Post künftig für Großkunden-Geschäftspost Umsatzsteuer erheben muss und, dass ihre Konkurrenten für Privatpost keine Umsatzsteuer mehr erheben müssen, so sie diese denn überhaupt und flächendeckend anbieten sollten. Der Universaldienst ist jedoch gesetzlich wesentlich differenzierter definiert.

Die Gesetzesänderungen zu denen die neue Regelung gehört, müssen noch vom Bundesrat bestätigt werden und sollen Im Juli dieses Jahres in Kraft treten.

Die Deutsche Post ist mit der neuen Regelung nicht einverstanden und meint, die sie würde sie künftig zu Unrecht mit Steuer belasten.



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Streit um Gesetzesvorlage

Stand 21.12.2009

Das Bundeskabinett hat die Vorlage eines Gesetzesentwurfs beschlossen, wonach ab 07/2010 Universaldienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit bleiben, sonstige Dienstleistungen aber nicht. Da derzeit nur die Deutsche Post in gewissen Bereichen Universaldienstleistungen bietet, kommt nur sie in den Genuss dieser Unterstützung. Die FDP ist damit nicht einverstanden und will nach"bessern". Das wird sie jedoch nicht in dem Maße können, wie sie das gerne will, weil europäische und auch deutsche Gesetze ihr dies nicht ermöglichen. Laut europäischem Recht, darf die Bundesregierung das Gesetz zur Mehrwertsteuerbefreiung bei Universaldienstleistungen nicht kippen, weil es zu einem bestimmten Zeitpunkt bestand. Hierbei geht es darum, dass Postdienstleistungen, die als Teil der Daseinsvorsorge anzusehen sind und deren kostengünstige Bereitstellung daher im Allgemeininteresse liegt, nicht durch Umsatzsteuer zu verteuern sind. Der Staat ist verpflichtet, diesbezüglich Beihilfe zu leisten.

Streiten kann man, weil es auch ein Gesetz gibt, das ungleiche umsatzsteuerliche Behandlung verbietet. Je nach Interessenslage und Weltsicht der Sachverständigen, sehen diese die Umsatzsteuerbefreiung der Universaldienste demnach entweder als gerecht oder als ungerecht an. Beides ist möglich.

Wer für Wettbewerbsverschärfung um jeden Preis ist, interessiert sich beispielsweise weniger für die Stützung des Universaldienstes und mehr für die Stützung der alternativen Postdienstleister. Sie profitieren von egal welchem Finanznachteil für die Deutsche Post und jeglichem Finanzvorteil für sich.

Als Begründung für die Notwendigkeit für mehr Wettbewerb wird stets der senkende Einfluss auf die Preise der Produkte und Dienstleistungen angeführt. Gerne wird dabei die Telekommunikationsbranche als Beispiel herangezogen, bei der durch mehr Wettbewerb die Preise drastisch fielen. Der Verbraucher wünsche sich niedrigere Porti, wird behauptet. Meines Erachtens ist das jedoch gar nicht der Fall. Die Porti sind für Privatleute okay, was die ehemaligen Telekommunikationskosten nicht waren. Nicht Privatleute, sondern Unternehmer wünschen sich billigeren Versand, aber deren Versand fällt nicht unter die Befreiung von der Umsatzsteuer.

Ich meine, dass es nur in einem Bereich Ungleichheit gibt, nämlich im Bereich der Startvoraussetzungen aller Postdienstleister. Die Deutsche Post in Deutschland, TNT in Holland, Royal Mail in England haben als ehemalige Staatsunternehmen selbstverständlich die besseren Startbedingungen in ihrem jeweiligen Ursprungsland gehabt, gewaltiges Know How, fertig ausgebaute Infrastrukturen, hohes Ansehen. Dass sie in ihren jeweiligen Ländern die Universaldienstleister sind, ist klar. Und, dass die Konkurrenten es schwer haben, auch welche zu werden, ist ebenfalls klar.

Ich gehe aber auch davon aus, dass alternative Postdienstleister gar keinen Universaldienst anstreben, weil der private Briefmarkt nämlich ein versiegender Markt ist. Auch das ist im Vergleich zum Telekommunikationsmarkt eine ganz andere Voraussetzung.



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Galgenfrist für Mehrwertsteuer-Befreiung

Stand 13.11.2009

Die Deutsche Post wird nicht ab ANFANG 2010 Mehrwertsteuer zahlen müssen. Darauf wurde sich, laut Bericht von morgenpost.de, noch bevor ein Gesetzesentwurf überhaupt vorliegt, zwichen relevanten Ministerien und Deutscher Post geeinigt. Die Änderung soll nun MITTE 2010 kommen. Grund sei, dass die Deutsche Post es nicht schaffen könne, ihre Systeme bis Anfang 2010 umzustellen. Fragt sich nur, auf was überhaupt umgestellt werden müsste, wenn kein Gesetzesentwurf vorliegt und ob die Post spätere Beschlüsse dann schneller umsetzen können wird.

Da wohl sämtliche Kräfte der EDV-Abteilung der Deutschen Post gerade an die Entwicklung des "elektronischen Briefs", eines Bezahlsystems für Online-Beiträge der Verlage sowie Online-Kioske für sie gebunden sein dürften, war abzusehen, dass die Deutsche Post ein entsprechendes Anliegen vortragen würde.

Ich schätze nun, dass aus der Sache nichts vor Anfang 2011 wird; es sei denn die Post stellt vorübergehend massenhaft neue und zusätzliche EDV-Experten für die Umstellung der Systeme ein; denn selbst wenn der "elektronische Brief" Anfang 2010 online gehen sollte, so wird das Projekt doch wohl noch länger etwas intensiver begleitet werden müssen, bis alle Kinderkrankheiten verschwunden sein werden.

Mehr dazu: morgenpost.de

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Post-Universaldienst in Gefahr

Stand 02.11.2009

Wenn auch Sie nicht mehr durchblicken, was in Bezug auf die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG, denn nun wer gefordert, vorgeschlagen, beschlossen und entschieden hat, ist das nicht verwunderlich.

Seit Jahren sagen nur die Post-Konkurrenten immer das selbe: "Weg damit!". Vorübergehend hatten sie auch im Europäischen Parlament für ihre diesbezüglichen Beschwerden Multiplikatoren gefunden, dann aber hat der Europäische Gerichtshof im vergleichbaren Falle der britischen Royal Mail ganz anders entschieden. Da hatte u.a. TNT geklagt, dass die Royal Mail in Großbritanien immer noch von der Umsatzsteuer befreit sei, obwohl sie kein Staatsunternehmen mehr wäre, sondern vollständig privatisiert und somit könne hier die europäische Richtlinie nicht greifen, nach der öffentliche Dienstleitungen von der UST befreit sein könnten. Das Gericht widersprach dem aber, weil es in der Richtlinie nicht darum ginge, wem das Dienst leistende Unternehmen gehöre, sondern darum, ob die Dienstleistung dem Gemeinwohl diene, was bei der Erfüllung des so genannten "Universaldienstes" im Postbereich der Fall sei. Unternehmen, die einen solchen Dienst leisteten, seien aber nicht auch da von UST zu befreien, wo etwa mit Großkunden individuelle Tarife ausgehandelt worden seien, also dort nicht, wo sich Geschäftsabschlüsse nicht innerhalb der Regelungen für Universaldienst bewegten.

Entschieden chaotischer ging es und geht es in Pressemeldungen zur Bundesebene zu. Da hieß es 2006, die Deutsche Post AG würde bald auf Express-, Kurier- und Paketdienste Umsatzsteuer zahlen müssen und ab 2008 auf alles. Damit war die Deutsche Post so gar nicht einverstanden und so wurde allerhand überlegt und veröffentlicht, aber es passierte lange nichts, obwohl die alte Regelung Ende 2007 auslief bzw. später dann auch schon ausgelaufen war. Von der EU-Kommission wurde die Bundesregierung deshalb in 2008 wiederholt angemahnt, sie solle nun endlich mal was regeln. Und das Bundeskartellamt gab die Meinung der Postkonkurrenten zum Besten. Am 24.09.2008 stimmte das Bundeskabinett schließlich dem Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes zu. Aber auch über diesen wurde wieder heftigst gestritten, diesmal waren die Post-Konkurrenten nicht einverstanden. Der Bundestag lud zu seiner Beratung Experten ein, die sich aber als schlechter Joker erwiesen, weil sie sich uneinig waren, was, wie geregelt werden solle und warum. Das einen Monat später folgende Urteil des Europäischen Gerichtshofs war deshalb ein regelrechter Segen und eine Bestätigung der geplanten Regelung der Bundesrepublik zudem.


Diese sah nämlich vor, dass ab 2010 alle Universaldienstleistungen von der Mehrwertsteuer befreit sein sollen und für alle sonstigen Dienste, Mehrwertsteuer zu zahlen wäre. Eine Universaldienstleistung wäre etwas aber nur, wenn es flächendeckend angeboten würde. Zum Universaldienst zähle außerdem folgendes nicht: Pakete oberhalb 10kg, adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen, Zeitschriften oberhalb 2kg, Expresszustellungen, Nachnahmesendungen, Leistungen, die individuell vereinbart werden und Leistungen, die zu Sonderkonditionen erbracht würden. (Siehe Presseerklärung Bundesfinanzministerium, 24.09.2008 | Gesetzentwurf der Regierung vom 10.12.2008, Nr. 16/11340)


Somit war die Aussicht die, dass die Deutsche Post künftig in den oben genannten Bereichen Umsatzsteuer (UST) würde zahlen müssen. Für Briefe bis 2 kg, Pakete bis 10 kg, adressierte Bücher, Kataloge, Zeitungen und Zeitschriften bis 2 kg und für Einschreib- und Wertsendungen jedoch nicht, es sei denn, sie würde ihre diesbezüglichen Leistungen jemandem vergünstigt anbieten. Auch im wichtigen Großkundengeschäft hätte sie also keinen Steuervorteil mehr gehabt.

Die Konkurrenz war damit jedoch immer noch nicht glücklich. Lieber würde sie exakt gleich behandelt werden, unabhängig von Universaldienst, den sie bislang nicht zu erbringen in der Lage ist.


Die FDP griff in ihrem Gegen-Gesetzentwurf, den sie am 21.01.2009 vorlegte, das Anliegen der Konkurrenten auf. Ihr Gesetzentwurf besteht nämlich einzig daraus, dass schlicht die Mehrwertsteuerbefreiung vollständig gelöscht werden soll. Keine Rede mehr von Universaldienst. (Siehe Gesetzentwurf der FDP vom 21.01.2009, Nr. 16/11674)


Durch den Regierungswechsel wurde das Thema jetzt nochmal neu aufgerollt. Die FDP hatte ihrem unternehmerischen Mittelstand vollmundig versprochen, sie schaffe die Mehrwertsteuerbefreiung der Deutschen Post AG komplett ab. Kurz nach den Koalitionsverhandlungen mit den Unionsparteien sagte sie aber schon etwas verhaltener, sie würden in der Frage Gerechtigkeit herstellen. Am 23.10.2009 las ich dann, dass die Koalition sich darauf geeinigt haben soll, dass ausschließlich der Paketdienst und nur ggf. auch noch die Infopost mit UST belegt werden solle. Eine andere Meldung drückte das gleiche so aus, dass künftig für die Zustellung von Postkarten, Briefen, Päckchen, Büchersendungen und Pressepost generell keine Mehrwertsteuer mehr erhoben werden soll. Also auch hier keine Rede mehr vom Post-Universaldienst.

Sollte diese Nachricht tatsächlich der Regierungsabsicht entsprechen, wäre für mich interessant zu wissen, ob in dem Zusammenhang die politische Verantwortung für die Sicherstellung von Post-Universaldiensten über Bord geworfen wurde oder was man sich dazu ausgedacht hat.


Mehr dazu:

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So habe ich das bislang verstanden. Bitte kontrollieren Sie das aber selbst nochmal beim Lesen der entsprechenden News.

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