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GNBZ

Aktuelles zum Thema GNBZ

Letzter Eintrag: 17.04.10

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17.04.2010
22.05.2009
31.10.2008
30.10.2008
13.07.2008
23.04.2008
05.04.2008
22.03.2008
Ende 2007




Darum gehts

Aktuelle Infos zum Thema GNBZ



Wer machte die GNBZ und wem dient sie?

STAND 17.04.2010

GNBZ zieht Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht zurück

Die GNBZ hatte gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln, keine tariffähige Gewerkschaft zu sein, beim Bundesarbeitsgericht Beschwerde eingereicht. Diese hat sie jetzt zurück gezogen, teilte das BAG mit. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass die GNBZ keine tariffähige Gewerkschaft ist und mit ihr vereinbarte Tarifverträge ungültig sind.

Allerdings hatten die mit ihr geschlossenen Tarifverträge wohl eh keine große Bedeutung mehr. TNT hatte zuletzt lieber neue Verträge, diesmal Hausverträge, mit einer anderen Gewerkschaft herbeigeführt. Vermutlich war TNT zuvor aus dem AGV NBZ ausgetreten, der die Verträge mit der GNBZ unterzeichnet hatte. Zweites großes Verbandsmitglied der NBZ war die PIN Group, die Erfinderin des G/NBZ-Konstrukts, die ja aber per Insolvenz zerschlagen wurde, jedoch immerhin noch Anteile an der DIREKT express Holding AG hält, der auch Jurex gehört. Welche Briefzustelldienste überhaupt noch bei der NBZ organisiert sind, ist fraglich. Mittlerweile ist nämlich auch der BDKEP, der ursprünglich Fachverband war, Arbeitgeberverband geworden und spricht, nach Lautstärke gemessen, im Wesentlichen für die Konkurrenten der Post.

Mehr dazu:
News-Postmindestlohn 17.04.2009

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STAND 22.05.2009

LAG weist Beschwerde des AGV NBZ und der GNBZ zurück

Nachdem das Kölner Arbeitsgerichts am 30.10.2008 festgestellt hatte, dass die GNBZ (Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste) niemals tariffähig war und daher keine gültigen Tarifverträge mit Arbeitgebern vereinbaren konnte, reichten AGV NBZ (AGV Neue Brief- und Zustelldienste) und GNBZ beim Landesarbeitsgericht (LAG) dagegen Beschwerde ein. Das LAG wies diese Beschwerde nun zurück. Es bleibt also bei der Entscheidung des Kölner Arbeitsgerichts.

Die GNBZ hat übrigens mittlerweile eine neue Webpräsenz. Diese wurde von den gleichen Webworkern erstellt, die sich auch um die Präsenz des AGV NBZ kümmern, wie gleich aufgebaute Kunden- bzw. Auftragsnummern in den Quelltexten beider Präsenzen erkennen lassen.

Mehr dazu: umweltruf.de

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STAND 31.10.2008

AGV NBZ kündigt Beschwerde der GNBZ an

Im Anschluss an die Entscheidung des Kölner Arbeitsgerichts vom 30.10.2008, dass die GNBZ (Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste) niemals tariffähig war und daher keine gültigen Tarifverträge mit Arbeitgebern vereinbaren konnte, meldete sich umgehend Florian Gerster, Vorsitzender des AGV NBZ (AGV Neue Brief- und Zustelldienste), einer der beiden Arbeitgeberverbände, mit dem seinerzeit der Tarifvertrag abgeschlossen worden war, der den Post-Mindestlohn unterlaufen sollte, auf agv-nbz.de zu Wort und befand seinerseits, dass das Urteil nichts ändere und der NBZ an dem Tarifvertrag festhielte und er bemängelte, dass "Der AGV NBZ [...] zu dem Verfahren nicht beigeladen und beteiligt worden" wäre. Das hält er für die Pflicht des Gerichts und verkündete: "Darüber wird das Landesarbeitsgericht zu entscheiden haben, wenn die GNBZ Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts einlegt."

Nachdem bei dem jetzigen Termin, niemand der GNBZ vor Gericht erschienen war und der Anwalt der GNBZ erst zwei Tage zuvor das Mandat erhalten hatte und wenig vorbereitet war, kann man die eigentliche Heimat der GNBZ wohl nicht besser erneut belegen, als mit einer solchen quasi stellvertretenden Ankündigung und Zielvorgabe des AGV NBZ für die GNBZ.

Die GNBZ selbst schreibt dazu auf ihrer Webpräsenz, gnbz.de, jedenfalls nichts, dort ist die letzte Presseerklärung vom 20.04.2008. Seit dem Zeitpukt ist da offenbar niemand mehr.

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STAND 30.10.2008

Arbeitsgericht: GNBZ ist KEINE! Gewerkschaft

Am 30.10.2008 entschied das Kölner Arbeitsgericht, dass die GNBZ (Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste) den Status einer Gewerkschaft nicht für sich in Anspruch nehmen kann. Die notwendige Unabhängigkeit von den Arbeitgebern sei nicht gegeben. Die GNBZ war mit mehr als 133.000 Euro von der PIN Group finanziert worden, weist personelle Verpflechtungen mit Arbeitgebern auf und nennt in ihrer Satzung zuvorderst Arbeitgeberziele, danach erst Arbeitnehmerziele. Auch hätte die GNBZ zu wenige Mitglieder und könne gar keinen Druck auf Arbeitgeber ausüben. Da die GNBZ somit gar keine Gewerkschaft ist, war sie auch niemals tariffähig, stellte die Richterin klar. Die mit dem Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste (NBZ, Hauptmitglieder: PIN Group und TNT) sowie dem Bundesverband der Kurier- Express- und Postdienste (BdKEP) geschlossenen Tarifverträge, mit Lohnhöhen von 6,50 EUR Ost bzw. 7,50 EUR West, die die Anwendungspflicht des Post-Mindestlohns verhindern sollten, seien daher ungültig.

Geklagt hatte die Gewerkschaft VERDI. Diese rät den Mitarbeitern von Unternehmen, die bislang den Postmindestlohn nicht bekommen haben, diesen nun einzuklagen.

Von GNBZ und PIN Group war niemand bei der Gerichtsverhandlung erschienen und der bestellte Rechtsanwalt hatte erst zwei Tage zuvor sein Mandat erhalten und konnte keine Fragen beantworten. Die Webpräsenz der GNBZ ist seit Mitte April 2008 verwaist. (Quellen: wdr.de | taz.de | de.reuters.com | handelsblatt.com)

Als nächstes steht nun noch die Verhandlung, wegen des Verdachts der Untreue an. (Siehe nächster Artikel)

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STAND 13.07.2008

Nun doch juristisches Nachspiel zur PIN-GNBZ-Affäre

Die Generalstaatsanwaltschaft entschied am 07.07.08, in der Angelegenheit gegen die ehemaligen Hauptakteure der PIN Group ein Verfahren wegen des Verdachts der Untreue einzuleiten. Hier dürften der damalige Geschäftsführer Günter Thiel, aber auch die beteiligten Verlage (Axel Springer AG (Döpfner), Verlagsgruppe Holtzbrinck, WAZ-Mediengruppe, Zeitungsverlag Madsack, Zeitungsverlag M. DuMont Schauberg, Rheinisch-Bergische Verlagsgesellschaft, Zeitungsverlag W. Girardet) sowie die Beteiligungsgesellschaft Rosalia Investment S.A.ins unter die Lupe genommen werden. Die GNBZ konnte man, aufgrund einer entsprechenden Gesetzeslücke, nicht belangen. Dort hat man mittlerweile angeblich intern den Vorsitzenden zum Oberschuldigen erkoren und sägt an seinem Sessel. Dass die Jungs nicht gänzlich einpacken, kann am sozialen Engagement nicht liegen.

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STAND 23.04.2008

Gibt es keine Handhabe gegen Gelbe Gewerkschaften?

Die Kölner Staatsanwaltschaft hat nach einer Prüfung der Anzeige der VERDI entschieden, dass sie keine Möglichkeit sehe, den GNBZ-Vorstand wegen Bestechlichkeit zu belangen, da das entsprechende Gesetz nur solche Fälle von Bestechung unter Strafe stelle, die zwischen zwei Parteien, die Geschäftsverbindung zueinander hätten, vorkämen. Daher könnten, in dem Fall keine Ermittlungen wegen Bestechlichkeit aufgenommen werden. Die Staatsanwaltschaft betonte, dass sie damit nicht sage, dass sie den Vorgang insgesamt rechtlich unbedenklich fände, sondern nur, dass der spezielle Anzeigegrund hier keine Entsprechung fände.

Bleibt die Frage, welche Handhabe der Staat denn ansonsten für solche Fälle vorsieht oder künftig vorsehen will. Es handelt sich schließlich nicht um die erste Gelbe Gewerkschaft und der Trend, Strukturen demokratischer Mitbestimmung ad absurdum zu führen wird immer deutlicher. Eine Demokratie deren Mitbestimmer gekauft wurden, ist keine.

Mittlerweile ist auch bekannt, welche Beratungskanzlei in die Bezahlung der GNBZ verwickelt war, nämlich Axis, bzw. Axer Partnerschaft, ein Kölner Verbund von Wirtschaftsanwälten und Steuerberatern, der damals die PIN Group beriet und in dessen Aufsichtsrat Arno Doll sitzt, der von dort aus Boss der GNBZ wurde. Alles, was man bis zum 23.04.2008 zum Thema weiß, finden Sie hier: stern-Artikel aus Heft 16/2008: Springers grüne Hölle [2]

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STAND 05.04.2008

Ist die GNBZ eine aus Arbeitnehmerinteressen entstandene Vertretung oder entstand sie, weil Arbeitgeber nicht verhandeln wollten?

Auch der AGV NBZ war maßgeblich an der Gründung der GNBZ beteiligt. Dies berichtete am 05.04.2008 das Magazin Focus unter Berufung auf eine Email des NBZ-Vize Bernd Jäger. Nachdem ver.di ohne Vorlage üblicher Unterlagen nicht mit dem AGV NBZ verhandeln wollte, wäre bei einem Telefonat zwischen Jäger und dem Hauptgeschäftsführer der BDA (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände), Reinhard Göhner die Idee entstanden, Mitarbeiter bei PIN und TNT sollten eine eigene Gewerkschaft gründen, mit der der Arbeitgeberverband dann einen Tarifvertrag abschließen würde, der ihm und seinen Mitgleidern einen strategischen Vorteil bringe. Besprochen wurde auch, dass man versuchen könne, den Vorstand dieser Gewerkschaft mit "vernünftigen Mitarbeitern zu besetzen". Die Mail, in der Jäger von dem Gespräch berichtet, sei damals auch an Forian Gerster, den Vorsitzenden des AGV NBZ gegangen. Der Verwaltungsrat der PIN Holding habe die Idee in seiner Sitzung vom 07.10.2008 unterstützt, schreibt Focus. Am nächsten Tag entstand die GNBZ und zwei Monate später hatte der AGV NBZ den Mindestlohn-Gegentarifvertrag, den er wollte.

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STAND 22.03.2008

Die PIN-Group AG S.A. (Holding-Mutter der PIN-Tochtergesellschaften) hat mit rund 133.000 Euro die GNBZ (Gewerkschaft Neue Brief- und Zustelldienste) über einen Umweg entscheidend finanziert. Das belegen Unterlagen, die am 20.03.08 der Insolvenzverwalter Bruno M. Kübler der Staatsanwaltschaft Köln übergab. Fraglich ist noch, ob weitere Zahlungen von insgesamt 900.000 Euro für Beratunsgdienstleistungen der Beratungskanzlei, über die die GNBZ-Finanzierung abgewickelt wurde, mit der GNBZ-Finanzierung in Zusammenhang stehen.

Die GNBZ direkt bezahlt hätte eine große Kölner Beratungskanzlei, die sich diese Beträge von der PIN Group AG erstatten ließ. Es handelte sich um zwei Einmalzahlungen im Oktober 2007, wenige Tage nach Gründung der GNBZ, von 30.000 Euro für Gehälter des GNBZ-Vorsitzenden Arno Doll (monatlich 3.500) und laufende Bürokosten (z.B. Büromiete) sowie 1.200 Euro für PC und Zubehör. Außerdem wären zusätzliche Honorare von monatlich 25.585 Euro an Doll geflossen und zwar für Oktober bis Januar 2007, wobei für Januar 2008 schon Anfang Dezember im Voraus überwiesen worden wäre.
Die Kanzlei habe darüber hinaus Anfang Dezember 2007 zahlreiche Rechnungen für Beratungsdienstleistungen an die PIN Group AG von insgesamt fast 900.000 Euro gestellt, die damals bezahlt wurden. Kübler prüft nun, ob diese Zahlungen der Insolvenzanfechtung unterliegen und zurückgefordert werden müssen.

Der ehemalige Geschäftsführer der PIN Group, Günter Thiel, der die Zahlungen angewiesen hatte, meinte am 21.03.08 in einem Interview mit dem Focus dazu, dass er damit den Angestellten eine gewerkschaftliche Organisation hätte ermöglichen wollen, die mit den neuen Briefdienstleistern würde reden wollen. Da die PIN Group zu dem Zeitpunkt bereits in Gesprächen zu einer Verhandlungsaufnahme mit ver.di gesteckt hatte, darf das so verstanden werden, dass es Thiel dabei nicht um die Bereitschaft, überhaupt Gespräche zu führen, ging, sondern um den Inhalt der Gespräche. Thiel weist in dem Interview auch darauf hin, dass er die Finanzierung dieses Anliegens nicht im Alleingang vorgenommen hätte, sondern dies vom Aufsichtsrat, in dem damals sämtliche Eigner der PIN Group saßen, getragen worden wäre.

Florian Gerster, der Vorsitzende des kurz vor der GNBZ von PIN und TNT gegründeten AGV NBZ (Arbeitgeberverband Neue Brief- und Zustelldienste), der schon vor Gründung der GNBZ öffentlich erwähnt hatte, dass eine Gewerkschaftsgründung im Gange sei, gab sich in einem Interview erstaunt und betonte, dass sich der NBZ von solchen Vorgehensweisen distanziere. Er meinte aber auch, dass dies nichts daran ändere, dass der geschlossene Tarifvertrag zwischen AGV NBZ und GNBZ weiterhin Gültigkeit hätte. Seine Begründung ist bizarr: Es handele sich schließlich nur um das Fehlverhalten Einzelner, nämlich der Gewerkschafter der GNBZ, die nun einen Ansehensverlust erleiden würden.

Die Eigner und damals Aufsichtsratsmitglieder der PIN Group (Axel Springer AG, Verlagsgruppe Holtzbrinck, WAZ-Mediengruppe, div. Regionalzeitungsverlage, WEST MAIL Holding GmbH sowie die Luxemburger Beteiligungsgesellschaft Rosalia) haben selbst noch keine Stellung bezogen. WELT Online (Axel Springer AG, PIN-Haupteigner) setzte erst am späten Nachmittag des Folgetages der Meldung eine eigene Meldung online, die mit den oben erwähnten Worten Gersters endet.

Inwiefern die Zahlungen allein einen gesetzlichen Straftatbestand erfüllen, ist bislang unklar. Einen steuerrechtlichen Verstoß stellen die Zahlungen nicht dar, da sie nicht schwarz erfolgten. Die GNBZ betont überdies, dass sie sich genauso mit Hilfe von Spenden finanzieren dürfe, wie andere Gewerkschaften auch, damit wäre keine Einflussnahme auf ihre inhaltliche Arbeit verbunden gewesen, von Bestechlichkeit könne in dem Zusammenhang also nicht die Rede sein.

Kübler und die amtierenden Verwaltungsräte Ziems und Piepenburg prüfen derzeit zivilrechtliche Schritte gegen den ehemaligen PIN-Verwaltungsrat. „Werden zudem die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ergeben, dass PIN-Verantwortliche die Finanzierung der GNBZ unterstützt haben, werden wir mit aller Konsequenz reagieren“, so Kübler.


Die Entstehungsgeschichte der GNBZ dürfte jetzt von besonderem Interesse sein. Wer sind ihre ersten Mitglieder und woher wussten sie, dass ein Geschäftsführergehalt, Geschäfträume, eine Büroausstattung etc. würde finanziert werden können? Und woher wusste der Geschäftsführer Arno Doll (ehemaliger Tengelmann-Manager), dass er (weit oberhalb des Post-Mindestlohns) bezahlt werden könnte?

Auch ist von öffentlichem Interesse, welche staatlichen Möglichkeiten es gibt, solches Verhalten zu sanktionieren und künftig früher ansetzend zu stoppen. Derzeit sieht es so aus, als hätten, wenn denn der Tabestand der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr sich bestätigen sollte, nur die Bestochenen Konsequenzen zu befürchten, nicht aber die Bestecher und deren Bestechungsberater.

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Ein Überblick über bisherige Angriffe der PIN-Group auf Regeln unserer Grundordnung

1) Herbst 2007 lässt PIN, ganz kurz vor Gründung der GNBZ, eine Demonstration gegen den Post-Mindestlohn von einer PR-Firma designen, bei der hunderte von mehr oder weniger unter Druck gesetzten Mitarbeitern an dem Tag von PIN fürs Demonstrieren bezahlt werden.

2) Herbst 2007 finanziert PIN die Gründung der "Gewerkschaft" NBZ, die nicht nur so heißt, wie der Arbeitgeberverband NBZ, den PIN und TNT nicht allzu lange zuvor gegründet hatten, sondern auch gleiche Inhalte verlautbart.

3) Als einer der beiden Hauptmitglieder des AGV NBZ schließt PIN im Dezember 2007, kurz bevor der Post-Mindestlohn für allgemeingültig erklärt wird, über den AGV NBZ einen Tarifvertrag mit der von ihr gesponserten GNBZ ab, der niedrigere Löhne vorsieht als den Post-Mindestlohn. Erwähnt und vorgelegt wird der Tarifvertrag erst direkt nach der Entscheidung des Bundestags, den Post-Mindestlohn ins Entsendegesetz aufzunehmen.

4) Im Zusammenhang mit dem hauseigenen Tarifvertrag mutiert PIN außerdem vom Briefdienstleister zum Mehrwertbriefdienstleister. Man gehöre somit einer anderen Branche an, hieß es erst, dann aber doch, dass man einer Unterbranche angehöre und fiele deshalb eh gar nicht unter den Post-Mindestlohn-Tarifvertrag.



So habe ich das bislang verstanden. Bitte kontrollieren Sie das aber selbst nochmal beim Lesen der entsprechenden News.

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