Infos und Links zum Thema Betriebsrat und Betriebsräte.
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Der Betriebsrat ist die gewählte Arbeitnehmervertretung eines Betriebes, der aufgrund des Betriebsverfassungsgesetzes einige, dort festgelegte Informations-, Beratungs-, Anhörungs-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte in Bezug auf den Betrieb und die Arbeitsplätze hat. In diesen Punkten muss der Arbeitgeber mit dem Betriebsrat zusammenarbeiten. Wie die Zusammenarbeit von Arbeitgeber und Betriebsrat auszusehen hat, regelt das Betriebsverfassungsgesetz ebenfalls.
Zu den allgemeinen Aufgaben eines Betriebsrats gehört es, sich um all das, was die Arbeitnehmer betrifft und beschäftigt zu kümmern. Alles, was zugunsten der Arbeitnehmer zu tun ist und getan werden kann, ist Aufgabe des Betriebsrats.
Standardmäßig bestimmt der Betriebsrat beispielsweise Arbeitszeiten, Pausenregelungen und Prämiensysteme mit. Bei gravierenden Betriebsänderungen ist die Einflussnahmemöglichkeit des Betriebsrates besonders wichtig, damit etwaige wirtschaftliche Nachteile für die Arbeitnehmer abgemildert werden können.
[...] In Deutschland ist der Betriebsrat das auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes von den Arbeitnehmern eines Betriebes (mit mindestens 5 ständigen Arbeitnehmern) gewählte Organ zur Vertretung der Arbeitnehmerinteressen durch Mitwirkung und Mitbestimmung an spezifizierten betrieblichen Entscheidungen. [...]
(Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Betriebsrat, 03.08.2011)
[...] Das Recht der Betriebsratswahl ist im Betriebsverfassungsgesetz in § 1 und §§ 7 bis § 20 BetrVG) geregelt. Die zahlreichen Einzelheiten des Wahlrechts sind in der Wahlordnung zum Betriebsverfassungsgesetz (WO) geregelt. [...]
(Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Betriebsratswahl, 03.08.2011)
[...] Zuständig für die Durchführung der Betriebsratswahl ist der Wahlvorstand. Er hat im Regelfall 3 Mitglieder; [...]
(Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Wahlordnung, 03.08.2011)
Betriebsverfassung ist die grundlegende Ordnung der Zusammenarbeit von Arbeitgeber und der von den Arbeitnehmern gewählten betrieblichen Interessenvertretung. Ihre Grundlage ist in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). [...]
(Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Betriebsverfassung, 03.08.2011)
[...] Arbeitgeber und Betriebsrat arbeiten unter Beachtung der geltenden Tarifverträge vertrauensvoll und im Zusammenwirken mit den im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebs zusammen. [...]
(Quelle: §2, Abs.1, gesetze-im-internet.de/betrvg, 04.08.2011 gelesen)
[...] Nach der gesetzlichen Definition des § 112 Abs. 1 BetrVG ist unter einem Sozialplan eine Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile zu verstehen, die dem Arbeitnehmer infolge von geplanten Betriebsänderungen entstehen; [...]
(Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Sozialplan, 03.08.2011)
Sind Arbeitnehmer des Betriebs Mitglieder in einer Gewerkschaft, dann haben diese Gewerkschaften automatisch Zugangsrecht zum Betrieb, nachdem sie sich beim Arbeitgeber gemeldet haben. Gewerkschaften kennen sich bestens mit allen Fragen zum Betriebsverfassungsgesetz aus. Sie können die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen bzw. die Wahl des Wahlvorstands vorbereiten und diesem dann das Wissen vermitteln, wie eine Betriebsratswahl vorbereitet und durchgeführt wird. Sie bieten Infomaterial, Beratung und Schulungen zu den Themen Betriebsratswahl und Betriebsratsarbeit.
Als Vertreter der Interessen ihrer Mitglieder kann eine einzelne Gewerkschaft so die gesamte Belegschaft eines Betriebes unterstützen, auch wenn da nicht alle Mitglieder in der Gewerkschaft sind.
[...] Es darf jedoch nicht verkannt werden, dass die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften und der Betriebsrat selbstständige und grundsätzlich voneinander unabhängige Interessenvertretungen für unterschiedliche Interessengruppen sind. [...]
(Quelle: Gewerkschaft unterstützt Betriebsrat und Belegschaft, Karl-Heinz Hellmick, experto.de, 04.08.2011 gelesen)
Ohne Betriebsrat können Arbeitnehmer die Rechte, die das Betriebsverfassungsgesetz für sie bereitstellt, nicht nutzen und Arbeitgeber können schalten und walten, wie sie wollen, ohne die Arbeitnehmer zu informieren, ohne über deren Bedürfnisse nachzudenken, ohne ihre Anträge entgegenzunehmen, ohne sich mit ihnen zu besprechen und ohne sie mitentscheiden zu lassen. Das ist für Arbeitgeber selbstredend die komfortablere Situation und kostet sie weniger Geld und Zeit.
Deshalb haben Arbeitgeber es nicht so gerne, wenn Arbeitnehmer einen Betriebsrat wählen wollen und verhindern das möglichst. Sie sehen die Absicht als Todsünde und lassen das die Arbeitnehmer auch spüren. Bemühen sich diese dennoch um die Wahl eines Betriebsrats, dann sind zentrale Antreiber dieses Anliegens am Folgetag nicht selten gekündigt, ohne Vertragsverlängerung, degradiert oder versetzt und das Vorhaben der Betriebsratswahl versickert für mindestens zwei weitere Jahre erstmal wieder.
Viele Zustellunternehmen haben daher keinen Betriebsrat.
Dass bei der TNT Post Wuppertal sofort nach Eröffnung des Standorts eine Betriebsratswahl stattfand, mit dem Ergebnis, dass der Niederlassungsleiter, also der oberste Vorgesetzte des Standorts dort dann auch den Betriebsratsvorsitz inne hatte, war auch nicht besser. (Stand: 13.07.2008)
In Artikeln liest man in dem Zusammenhang schon mal den Begriff Gutsherrenart
. Er umschreibt das Verhalten eines Arbeitgebers, der nicht mit seinen Arbeitnehmern zusammenarbeiten will.
Tatsachen können sich sehr schnell ändern und Quellen missverstanden worden sein.
Überprüfen Sie die Aktualität und Richtigkeit der für Sie besonders wichtigen Infos deshalb stets nochmal selbst.